Nehmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Mitarbeitenden, dem Staat und sich selber wahr.
5 Themen zu Verantwortung:
Sozialversicherungen & Vorsorge
Alles was Sie für Ihr Unternehmen über die Sozialversicherungen in der Schweiz wissen müssen, finden Sie im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU (pdf). Die Kurzform für Jungunternehmen finden Sie hier:
3-Säulen-Prinzip
Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz bietet Ihnen weitreichend Schutz vor den Risiken des (Arbeits-) Alltags und Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Es unterstützt Sie, Ihre Familie, Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen bei Unfall, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit und im Alter.
1. Säule
(Staatliche Vorsorge)
AHV, IV, EO, FZ – Die 1. Säule soll den Grundbedarf der Versicherten im Alter und im Fall von Invalidität und Tod decken und kompensiert zu einem Teil Erwerbsausfälle bei Militärdienst und Ähnlichem. Die AHV-Rente für Einzelpersonen liegt bei einer vollständigen Beitragsdauer zwischen 1′225 und 2′450 Franken pro Monat. Familienzulagen sollen Familien mit Kindern finanziell entlasten.
2. Säule
(Berufliche Vorsorge)
Pensionskasse – Die 2. Säule dient der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, den Sie sich vor Ihrer Pensionierung gewohnt waren. Abhängig davon, wie viel Sie im Laufe Ihrer beruflichen Karriere einbezahlt haben, beträgt Ihre monatliche Rente aus der Pensionskasse zusammen mit der AHV etwa 60% Ihres letzten Einkommens vor der Pensionierung.
3. Säule
(Private Vorsorge)
Die 3. Säule ist eine Art Sparkonto fürs Alter, mit der Sie Geld für Ihr Leben im Alter steuervergünstigt ansparen können und allfällige Lücken in der 1. und 2. Säule auffangen können. Die 3. Säule ist freiwillig und soll es Ihnen ermöglichen, auch während der Pensionierung auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen.
1. Säule
(Staatliche Vorsorge)
AHV, IV, EO, FZ – Die 1. Säule soll den Grundbedarf der Versicherten im Alter und im Fall von Invalidität und Tod decken und kompensiert zu einem Teil Erwerbsausfälle bei Militärdienst und Ähnlichem. Die AHV-Rente für Einzelpersonen liegt bei einer vollständigen Beitragsdauer zwischen 1′225 und 2′450 Franken pro Monat. Familienzulagen sollen Familien mit Kindern finanziell entlasten.
2. Säule
(Berufliche Vorsorge)
Pensionskasse – Die 2. Säule dient der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, den Sie sich vor Ihrer Pensionierung gewohnt waren. Abhängig davon, wie viel Sie im Laufe Ihrer beruflichen Karriere einbezahlt haben, beträgt Ihre monatliche Rente aus der Pensionskasse zusammen mit der AHV etwa 60% Ihres letzten Einkommens vor der Pensionierung.
3. Säule
(Private Vorsorge)
Die 3. Säule ist eine Art Sparkonto fürs Alter, mit der Sie Geld für Ihr Leben im Alter steuervergünstigt ansparen können und allfällige Lücken in der 1. und 2. Säule auffangen können. Die 3. Säule ist freiwillig und soll es Ihnen ermöglichen, auch während der Pensionierung auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen.
Obligatorische Sozialversicherungen und Vorsorge
Das vorgeschriebene Minimum an Sozialversicherungen und Vorsorgeinstitutionen für Erwerbstätige in der Schweiz stellen wir Ihnen hier vor:
Die 1. Säule soll den Grundbedarf der Versicherten im Alter und im Fall von Invalidität und Tod decken und kompensiert zu einem Teil Erwerbsausfälle bei Militärdienst und Ähnlichem.
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitslose und Kurzarbeitende, sowie Personen, die den Weg zurück in die Arbeitswelt suchen.
Unfälle passieren schnell und leider auch häufig. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen davon auf.
Die 2. Säule (Pensionskasse) dient der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, nach Ihrer Pensionierung. Für Inhabende eines Einzelunternehmens oder einer KlG nicht obligatorisch.
Obligatorische Sozialversicherungen und Vorsorge
Das vorgeschriebene Minimum an Sozialversicherungen und Vorsorgeinstitutionen für Erwerbstätige in der Schweiz stellen wir Ihnen hier vor:
AHV, IV, EO, FZ
1. Säule
(obligatorisch) Anmelden mit EasyGov möglich
Die 1. Säule soll den Grundbedarf der Versicherten im Alter und im Fall von Invalidität und Tod decken und kompensiert zu einem Teil Erwerbsausfälle bei Militärdienst und Ähnlichem.
Arbeitslosen-
versicherung (ALV)
(obligatorisch) Anmelden mit EasyGov möglich
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitslose und Kurzarbeitende, sowie Personen, die den Weg zurück in die Arbeitswelt suchen.
Unfallversicherung
(UVG)
(obligatorisch) Anmelden mit EasyGov möglich
Unfälle passieren schnell und leider auch häufig. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen davon auf.
Berufliche Vorsorge
2. Säule
(obligatorisch)
Die 2. Säule (Pensionskasse) dient der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, nach Ihrer Pensionierung. Für Inhabende eines Einzelunternehmens oder einer KlG nicht obligatorisch.
Versicherungen
Jede Tätigkeit bringt unterschiedliche Risiken mit sich. Versicherungen können helfen, diese Risiken zu reduzieren und die Existenz und das Vermögen von Ihnen und Ihrem Unternehmen zu schützen. Mit Hilfe der Versicherungsguides von esurance können Sie die nötigen Versicherungen für den Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens ermitteln. Wichtig dabei ist:
Risiken einschätzen und selber tragen
Bevor Sie eine Versicherung abschliessen, sollten Sie sich Gedanken machen, welche Risiken für Sie persönlich aber auch für Ihr Unternehmen wirklich relevant sind. Nachfolgend ein paar Fragestellungen zur Inspiration:
- Welche Elemente, beispielsweise eine Produktionsmaschine, sind in Ihrem Betrieb unerlässlich?
- Ist die finanzielle Situation von Ihnen und Ihrer Familie gefährdet, wenn Sie krankheitshalber oder wegen einem Unfall während mehreren Monaten ausfallen?
- Inwiefern kann ein Unwetter Ihre Betriebstätigkeit beeinträchtigen oder gefährden?
- Was passiert, wenn Drittpersonen durch eines Ihrer Produkte oder beim Betreten Ihres Cafés verletzt werden?
- Sind die Szenarien realistisch und sind die Versicherungsprämien für die Absicherung verhältnismässig?
Diskutieren Sie diese Themen mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Personen aus Ihrem Umfeld und mit Versicherungsexpertinnen und -experten.
Bedenken Sie, dass Sie Ihr persönliches Risiko als Unternehmerin oder Unternehmer mit einer geeigneten Firmenrechtsform bedeutend einschränken können. Während Sie als Einzelunternehmen oder Teil einer Kollektivgesellschaft mit Ihrem privaten Vermögen haften, ist die Haftung bei einer GmbH oder einer AG auf das Firmenvermögen beschränkt.
Nichts aufschwatzen lassen
Lassen Sie sich keine unnötigen Versicherungen aufschwatzen. In der Startphase eines Unternehmens macht es wenig Sinn jede Kleinigkeit zu versichern. Die Versicherungskosten bremsen Sie dann eher aus, als dass Ihnen die Versicherung nützt. Versichern Sie nur so viel wie nötig. Konzentrieren Sie sich auf jene Risiken, bei deren eintreffen das Überleben Ihrer Firma ernsthaft gefährdet wäre oder Ihre persönliche finanzielle Situation in eine arge Schieflage geraten würde. Tragbare Risiken sollten Sie als Unternehmerin oder Unternehmer selber tragen. Will heissen: Mögliche Schäden, die Sie aus eigener Kasse bezahlen können ohne damit Ihr Unternehmen zu gefährden, sollten Sie nicht versichern.
Versicherungsguides
Erstellt und nach Branchen geordnet von esurance.
Mehr zum Thema Versicherungen finden Sie auf dem KMU-Portal des Bundes unter Versicherungen: Was ist obligatorisch, was sinnvoll?
Steuern
Wie viel Steuern Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bezahlen müssen, können Sie mit einem Steuerrechner abschätzen.
Grundsätzliche Informationen finden Sie hier:
Steuern für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften
Einkommenssteuer
Unter die Einkommenssteuer fällt alles, was mit Lohn, Gewinn, Zins oder ähnlichem zu tun hat. Weil Personengesellschaften, also Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften, keine juristischen Personen sind, müssen deren Steuern über deren Besitzerinnen und Besitzer abgerechnet werden. Das Privat- und das Geschäftseinkommen von Inhaberinnen und Inhabern einer Personengesellschaft werden über die gleiche Person abgerechnet. Trotz dieser gemeinsamen Abrechnung ist es wichtig, zwei separate Buchhaltungen für Privates und Geschäftliches zu führen.
Die Einkommenssteuer fliesst an Bund, Kanton und Gemeinde.
Mehr zur Einkommenssteuer:
Wie viel Einkommenssteuer muss ich bezahlen ?
Bei der Einkommenssteuer wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Das heisst, je höher das Einkommen, desto mehr Steuern müssen Sie prozentual bezahlen. Der Steuerbetrag für ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft setzt sich aus den direkten Bundesteuern, den Staatsteuern (Kanton) und den Gemeindesteuern zusammen. Je nach Einkommen, Wohnort und Firmensitz kann dies schnell grosse Anteile des Einkommens ausmachen.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird nur vom Kanton und den Gemeinden erhoben und muss von Personengesellschaften wie Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften abgeliefert werden. Gleich wie die Einkommenssteuer, muss die Vermögenssteuer über die Inhaberinnen und Inhaber der Personengesellschaft abgerechnet werden. Zum steuerbaren Vermögen gehören bewegliche Güter wie Bankguthaben, Wertschriften, Autos und unbewegliche Güter wie Grundstücke, Lebens- und Rentenversicherungen sowie in Geschäftsbetriebe investiertes Vermögen.
Mehr dazu auf folgenden Seiten:
Wie viel Vermögenssteuer muss ich bezahlen?
Die Vermögenssteuer wird in den meisten Kantonen progressiv erhoben. Das heisst, je grösser Ihr Vermögen, desto mehr Steuern bezahlen Sie prozentual. Die Vermögenssteuer bewegt sich im Promillebereich.
Steuern für AGs und GmbHs
Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer muss von juristischen Personen, wie AGs und GmbHs, an die Steuerbehörde abgeliefert werden. Bei dieser Abgabe wird der Gewinn, den ein Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftet hat, versteuert. Die Gewinnsteuer setzt sich zusammen aus Steuern an den Bund, den Kanton, die Gemeinde des Firmensitzes und der örtlichen Kirchensteuer.
Weitere Informationen dazu:
Wie viel Gewinnsteuer muss mein Unternehmen bezahlen?
Die Steuerpflicht für Unternehmen beginnt mit dem Eintrag ins Handelsregister. Als AG oder GmbH müssen Sie dem Bund jährlich 8.5% des Gewinns als Steuern abliefern. Dazu kommen die Kantons- und Gemeindesteuern. Deren Höhe ist recht unterschiedlich und hängt vom Steuerfuss ab, den der Kanton und die Gemeinde Ihres Firmensitzes vorgeben. Dieser so genannte «Steuerfuss» ist ein Faktor, der mit der «einfachen Steuer» (8% des Gewinns), einer Art Grundsteuer der Kantone, multipliziert werden muss. Damit können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie an den Kanton und die Gemeinden bezahlen müssen.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer muss von juristischen Personen, also Unternehmen mit der Rechtsform GmbH oder AG, bezahlt werden. Die Kapitalsteuer wird von den Kantonen und den Gemeinden erhoben. Dabei wird eine Steuer auf das Kapital der Firma erhoben. Von dieser Steuer betroffen sind:
- das einbezahlte Grund- respektive Stammkapital
- offene Reserven
- die aus Gewinn gebildeten stillen Reserven
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Die Besteuerung der Juristischen Personen (pdf)
Wie viel Kapitalsteuer muss mein Unternehmen bezahlen?
Die Kapitalsteuer in der Schweiz bewegt sich im Promillebereich, in der Regel unter 0.05%.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf alle Konsumgüter und Dienstleistungen erhoben, die direkt von den Konsumenten in der Schweiz gekauft werden. Die Steuer geht von der Überlegung aus, dass alle, die von der Infrastruktur des Schweizer Staates profitieren, dem Staat einen finanziellen Beitrag zukommen lassen müssen.
Die Mehrwertsteuer muss von den Unternehmen bei ihren Kunden eingefordert und schlussendlich dem Bund abgeliefert werden. Unternehmen, die einem anderen Unternehmen etwas verkaufen, müssen für diesen Handel keine MWST bezahlen (die Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung aber trotzdem in jedem Fall verrechnet werden).
Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz betragen seit 1. Januar 2024:
8,1 % Standardsatz
2,6 % Für Güter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente)
3,8 % Übernachtungen im Hotel (inkl. Frühstück)
Ab wann muss Mehrwertsteuer bezahlt werden?
Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. Bis zu einem jährlichen Umsatz von 100’000 Franken (CHF 250’000 bei gemeinnützigen Institutionen und nicht gewinnorientierten, ehrenamtlichen Sport- oder Kulturvereinen) sind Unternehmen jedoch von dieser Steuer befreit. Ebenfalls ausgenommen sind Unternehmen und Leistungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Heilbehandlungen, Kinderbetreuung sowie in der Urproduktion tätige Betriebe, also Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Gartenbau sowie Jagd und Fischerei. Konkretere Angaben dazu finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Eine weitere Übersicht finden Sie unter Mehrwertsteuerrecht.
Anmeldung Mehrwertsteuer
Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer können Sie ganz einfach online vornehmen, sofern Sie bereits im Handelsregister eingetragen sind. Alles was Sie dazu benötigen ist Ihre UID (Unternehmensidentifikation des Handelsregisters) oder Ihren registrierten Firmennamen.
Die Anmeldung der Mehrwertsteuer können Sie mit EasyGov oder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vornehmen.
Wie wird die Mehrwertsteuer abgerechnet?
Sobald Unternehmen für die Mehrwertsteuer angemeldet sind, sind sie selbständig und unaufgefordert für deren Abrechnung zuständig. Sie müssen sich darum kümmern, dass die MWST bei Kunden verrechnet wird und bei der Steuerverwaltung einbezahlt wird.
Es gibt zwei verschiedene Methoden, wie die Mehrwertsteuer abgerechnet werden kann. Die Effektive Abrechnungsmethode, bei der die Mehrwertsteuer alle drei Monate abgerechnet wird, und die Saldomethode, bei der die Mehrwertsteuerabrechnung halbjährlich vollzogen wird. Welche Variante für Sie geeignet ist, besprechen Sie am besten mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich beim erstmaligen ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung von einer erfahrenen Person helfen zu lassen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter ch.ch oder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Der Vorsteuerabzug
Verkauft ein Unternehmen einem anderen, zweiten Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung und verrechnet dafür eine Mehrwertsteuer, kann das zweite Unternehmen die Mehrwertsteuer wieder zurückfordern, respektive abziehen. Das wird als Vorsteuerabzug bezeichnet.
Beispiel:
Ein Schreiner kauft Holz zu einem Preis von 1′000 Franken (Nettopreis) bei seinem Lieferanten. Dieser Verrechnet ihm 8,1 % MWST, also 81 Franken. Mit dem gekauften Holz fertigt der Schreiner einen Tisch, den er für 2′000 Franken (Nettopreis) zuzüglich 8,1 % MWST (2′000 + 162 = 2′162 Franken), also 2′162 Franken an einen Kunden verkauft. Total wurde für diesen Tisch mit einem Nettopreis von 2′000 Franken, 243 Franken Mehrwertsteuer, sprich 12,15 % Steuern bezahlt. Um das auszugleichen, hat der Schreiner jetzt das Recht, einen Abzug der Vorsteuern zu machen. Das heisst, er darf die 81 Franken Mehrwertsteuern, die er dem Lieferanten für das Holz bezahlt hat, von der Mehrwertsteuer, die sein Kunde bezahlt, wieder abziehen. Defacto bezahlt der Schreiner für sein Holz keine Mehrwertsteuer.
Buchführung & Revision
Buchführung
Buchhaltung, für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine nervenzehrende Last und doch einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein Unternehmen. Denn nur wer weiss, wie es um seine Firma steht, kann gute Entscheidungen treffen und erspart sich viel Ärger. Einige Punkte , die es zu beachten gilt, finden Sie hier:
Was ist vorgeschrieben? Was gehört in eine Buchhaltung?
Von Gesetzes wegen würde für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500′000 Franken eine Buchhaltung ausreichen, die lediglich die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage erfasst. Für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem jährlichen Umsatz über 500′000 Franken, sowie für alle GmbHs und AGs, ist eine ordentliche Buchhaltung obligatorisch.
In eine ordentliche Buchhaltung gehören nach Obligationenrecht drei Grundlegende Elemente:
- Inventar
- Vollständige Bilanz
- Erfolgsrechnung (inkl. Abschreibungen, Rückstellung, Steuern, usw.)
Diese drei Elemente sind Teil des Jahresabschlusses und müssen gemeinsam mit den Belegen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Geschäftsjahr dauert in der Regel 12 Monate, kann im Gründungsjahr aber auch länger oder kürzer ausgelegt werden. Der Geschäftsabschluss wird üblicherweise per 31. Dezember erstellt und ist in der ordentlichen Buchführung vorgeschrieben. Wer seine Bücher absichtlich oder unabsichtlich falsch führt, macht sich strafbar.
Alles zu Buchhaltung und Revision. Finanzen unter Kontrolle.
Kapitel Buchhaltung auf gruenden.ch (nach unten in gelben Bereich scrollen)
Wer soll meine Buchhaltung machen?
Es ist wichtig, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer zumindest die Grundsätze der Buchhaltung verstehen. Das erlaubt Ihnen strategische Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen und die Fitness Ihres Unternehmens zu kontrollieren. Ob Sie die Buchhaltung aber alleine machen, an Externe auslagern, oder eine Mischform davon betreiben, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass die Bücher sauber und vollständig geführt werden und Sie Ihre begrenzten Ressourcen wie Geld und Zeit sinnvoll einsetzen.
Wie baut man eine Buchhaltung auf?
Die Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung bilden Ihre Belege. Sammeln Sie die Belege der Personen und Firmen, die Ihnen Geld schulden (Debitoren), die Belege der Personen und Firmen denen Sie Geld schulden (Kreditoren) und all Ihre Bankbelege in separaten Ordnern (Sie sollten auch buchungsrelevante Korrespondenz wie Briefe, E-Mails und Ähnliches aufbewahren).
Diese Belege werden danach in Ihrer Buchhaltung in einem entsprechenden Kontenplan verbucht. Der Kontenplan hilft Ihnen die verschiedenen Einnahmen und Ausgaben in verschiedene Kategorien einzuteilen und zu verwalten. Am besten Sie erstellen den Kontenplan mit einer fachkundigen Person.
Wie führt man eine Buchhaltung?
Das Verbuchen der Belege können Sie entweder selbst mit Hilfe einer Buchhaltungssoftware erledigen, oder Sie arbeiten mit einem Treuhand- oder Buchhaltungsbüro zusammen, das Ihnen den grössten Teil der Arbeit abnimmt. Als kostengünstige Alternative erkundigen Sie sich in Ihrem Umfeld nach jemandem, der auf diesem Gebiet kompetent ist. Oft finden sich Bekannte, die jahrelang im kaufmännischen Bereich tätig waren und Ihnen gerne zu einem günstigen Preis bei Ihrer Buchhaltung helfen.
Unterstützung bei der Buchhaltung
Wenn Sie sich beim Thema «Buchhaltung» unsicher fühlen oder Sie ihre Buchhaltung nicht selber erledigen möchten, wenden Sie sich am besten an ein Treuhandbüro. Vertrauenswürdige Treuhandbüros bei Ihnen in der Nähe finden Sie hier:
Treuhand | Suisse – Schweizerischer Treuhänderverband
Expert Suisse – Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand
Revision
Eine Revision ist eine zweite Meinung die man sich bezüglich seines Jahresabschlusses einholt. Dabei wird die Buchhaltung von einer firmenexternen Revisionsstelle genauestens kontrolliert, ob alle gesetzlichen Pflichten und Vorgaben der Statuten erfüllt wurden. Dank der Revision können Sie einen objektiven Blick auf Ihr Unternehmen gewinnen und erkennen, ob Sie mit Ihrem Unternehmen noch auf dem richtigen Weg sind.
Was ist Pflicht?
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahresrechnung von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen. Allerdings gibt es verschiedene Formen der Revision und in einigen Fällen kann sie sogar ganz weggelassen werden. Personengesellschaften wie Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften sind nicht revisionspflichtig.
Ordentliche Revision
Pflicht für Publikumsgesellschaften (börsenkotierte Unternehmen), Unternehmen die eine Konzernrechnung erstellen müssen und «wirtschaftlich bedeutende Unternehmen». Unter «wirtschaftlich bedeutend» versteht man Unternehmen, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- CHF 20 Millionen für die Bilanzsumme
- CHF 40 Millionen für den Umsatzerlös
- 250 Vollzeitstellen
Die Ordentliche Revision kann auch von den Aktionären (min. 10% des Aktienkapitals) verlangt werden.
Eingeschränkte Revision
In der Praxis am häufigsten der Fall. Alle Unternehmen, abgesehen von Personengesellschaften wie Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften, sind verpflichtet sich einer eingeschränkten Revision zu unterziehen.
Opting-out (Verzicht auf Revision):
Bei Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen kann auf eine Revision verzichtet werden, wenn alle Teilhabenden des Unternehmens damit einverstanden sind.
Gesetzliche Reservenbildung
GmbHs und AGs sind zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit von Gesetzes wegen verpflichtet, 5% ihres Jahresgewinns in ihrer Buchhaltung den Reserven zuzuweisen. Dies muss solange gemacht werden, bis die Reserven des Unternehmens 20% des Stamm- oder des Aktienkapitals erreicht haben. Fährt das Unternehmen einen Verlust ein, muss kein Geld in die Reserven verbucht werden. Natürlich kann ein Unternehmen freiwillig auch weitere Reserven anlegen.