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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitslose und Kurzarbeitende, sowie Personen die den Weg zurück in die Arbeitswelt suchen.

Wofür ist sie da?

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert Angestellten einen Teil ihres Lohnes bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und Insolvenz des Arbeitgebers. Zudem unterstützt die ALV Massnahmen, um Arbeitslosigkeit zu verhüten und den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu vereinfachen. Sie ist für Angestellte obligatorisch.

Selbstständigerwerbende, aus Sicht der Sozialversicherungen sind das Inhaberinnen und Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer Kollektivgesellschaft, können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mitinhaberinnen und Mitinhaber einer GmbH oder einer AG, die im Betrieb mitarbeiten und sich einen Lohn auszahlen, gelten als Angestellte und können darum theoretisch von der Arbeitslosenversicherung profitieren. Allerdings gelten hierzu spezielle Bedingungen, die Ihnen das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich auf Anfrage gerne erklärt.

Anmeldung Arbeitslosenversicherung

Die Anmeldung erfolgt zeit- und ortsgleich mit der Anmeldung der ersten Angestellten bei der Ausgleichskasse, respektive der Sozialversicherungsanstalt.

Wie viel muss ich als Unternehmerin oder Unternehmer an die Arbeitslosenversicherung bezahlen?

Die ALV-Beiträge werden, ähnlich den AHV-Beiträgen, direkt vom Lohn abgezogen. Sie betragen in der Regel 2.2% des Jahreslohnes und werden unter dem arbeitgebenden Unternehmen und der oder dem Angestellten aufgeteilt. Für Lohnanteile über 148′200 Franken betragen die Beiträge 1% des Lohnes.
Mehr zur Arbeitslosenversicherung finden Sie auf dem Merkblatt Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (pdf) oder im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU Download (pdf).