Sämtliche Unternehmen, die einen Lohn ausbezahlen, müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Dazu müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beweisen, dass Ihr Geschäft tatsächlich existiert. Den Nachweis Ihrer selbständigen Geschäftstätigkeit erbringen Sie, indem Sie dem Anmeldeformular möglichst viele Unterlagen beilegen, die Ihre Selbständigkeit als Firma belegen können. Zum Nachweis können Sie beispielsweise folgende Dokumente verwenden:
- Mehrere Rechnungen, welche Ihre Firma an Kunden gestellt hat, oder bereits bezahlt hat.
- Abgeschlossene Verträge der Firma (Mietverträge, Kundenverträge, Arbeitsverträge, …)
- Quittungen für Firmeninvestitionen (Büromöbel, Maschinen, Verbrauchsmaterial, …)
- Business Model Canvas / Businessplan der Firma
- Werbeunterlagen – Link zur Firmenwebseite, Visitenkarten, Flyer, Broschüren
Wichtig ist, dass Sie mehrere Dokumente einschicken. Für die Ausgleichskasse muss nachvollziehbar sein, dass ein Geldfluss stattgefunden hat, in dem Ihre Firma involviert war und wie dieser Geldfluss ungefähr funktioniert hat.
Als Hilfe stellt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) dazu eine Checkliste mit Abgrenzungskriterien (pdf) für selbständige Erwerbstätigkeit zur Verfügung.
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse sollte möglichst früh, aber nicht vor der eigentlichen Gründung Ihrer Firma erfolgen. Am besten Sie melden sich nach dem Eintrag im Handelsregister, oder nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der Ausgleichskasse an.
Einzelunternehmen & Kollektivgesellschaft:
Anmeldeformular Ausgleichskasse Kanton Zürich (SVA) für Selbständige
GmbH & AG:
Anmeldeformular Ausgleiskasse Kanton Zürich (SVA) für juristische Personen (PDF)
Weitere Infos zum Thema Ausgleichskasse unter:
SVA Zürich
Ausgleichskassen in der Schweiz