Es gibt mehrere empfohlene und obligatorische Versicherungen für Mitarbeitende. Am besten Sie lassen sich zu Beginn von unabhängigen Versicherungsberaterinnen oder -beratern aufklären. Hier die wichtigsten Angaben:
AHV / IV / EO – obligatorisch
Mitarbeitende ab dem 18. Lebensjahr müssen ab einem Lohn von CHF 2’300.- pro Jahr obligatorisch bei der Ausgleichskasse (AHV / IV / EO) angemeldet werden.
Die Anmeldung läuft über die AHV-Versichertennummer und muss spätestens bis zur jährlichen Beitragsrechnung der Ausgleichskasse erfolgen. Bei den meisten Ausgleichskassen können Mitarbeitende über ein Onlineformular oder über EasyGov gemeldet werden.
Hat die eingestellte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter noch keine AHV-Versicherungsnummer, muss umgehend ein Versicherungsausweis bei der Ausgleichskasse bestellt werden, damit eine solche Nummer zugeteilt werden kann.
Kantonale Ausgleichskassen (Standard)
Verbandsausgleichskassen der Schweiz
Unfallversicherung – obligatorisch
Alle Mitarbeitenden müssen ab einem Lohn von CHF 2’300.- pro Jahr obligatorisch einer Berufsunfallversicherung (BU) angeschlossen werden. Bei mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mitarbeitende vom arbeitgebenden Unternehmen auch gegen nicht berufliche Unfälle versichert werden (NBU).
Die Anmeldung von Mitarbeitenden bei der Unfallversicherung läuft gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Dort wird die Unfallversicherung auf dem Anmeldeformular angegeben. Die Ausgleichskasse leitet die Anmeldung an die Unfallversicherung weiter. Sie können neue Mitarbeitende auch direkt bei Ihrer Unfallversicherung anmelden.
Eine grosse Zahl handwerklicher und technischer Betriebe sind der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) unterstellt. Alle weiteren Branchen können sich bei privaten Versicherern anmelden. Online finden Sie diverse Angebote von privaten Unfallversicherern.
Anmeldung SUVA
Pensionskasse (BVG) – obligatorisch
Alle Mitarbeitenden mit einem Jahreslohn über CHF 22’050.- (Stand: 2023) müssen bei einer Pensionskasse angemeldet werden. Die Pensionskasse kann vom Unternehmen frei gewählt werden. Online finden Sie verschiedene Pensionskassen und deren Leistungen im Vergleich. Die Anmeldung neuer Mitarbeitenden können Sie bei den meisten Pensionskassen auf einem Onlineportal erledigen.
Krankentaggeld – empfohlen
Eine Krankentaggeldversicherung ist in vielen Branchen nicht obligatorisch, ist aber allgemein zu empfehlen. Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krank oder kann infolge Schwangerschaft nicht mehr arbeiten, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, den Lohn für eine gewisse Zeit zu 100% weiter zu bezahlen. Die Krankentaggeldversicherung hilft diese Kosten bis zu 2 Jahre zu tragen. Die Krankentaggeldversicherung können Sie bei einer frei wählbaren Versicherung abschliessen. Die Höhe Ihrer Prämie können Sie mit diesen Festlegungen mitbestimmen:
- Welches Taggeld-Modell gelten soll
- Ab welchem Tag die Versicherung zu zahlen beginnt
- Welchen Prozentsatz des Lohnes die Versicherung zahlt
Online finden Sie diverse Anbieter von Krankentaggeldversicherern.