Statuten
Statuten sind vergleichbar mit den grundlegenden Rechtsnormen für Ihre Firma. Sie regeln darin den Zweck Ihres Unternehmens und definieren, wie Ihr Unternehmen grundsätzlich organisiert ist. Falls nötig, können Statuten zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Statuten sind für ein Einzelunternehmen freiwillig. Kollektivgesellschaften regeln dies im Gesellschaftsvertrag. Für GmbHs und AGs sind Statuten jedoch Pflicht und müssen den Mindestanforderungen gemäss Art. 776 ff. OR (GmbH) respektive Art. 626 ff. OR (AG) entsprechen. Mehr dazu finden Sie weiter unten.
Statuten müssen von einem Notariat beurkundet werden. Am besten setzen Sie sich vor Einreichung Ihrer Papiere kurz mit einem Notariat in Kontakt und erkunden sich nach dem genauen Vorgehen.
Notariate des Kantons Zürich