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Statuten

 

Statuten sind vergleichbar mit den grundlegenden Rechtsnormen für Ihre Firma. Sie regeln darin den Zweck Ihres Unternehmens und definieren, wie Ihr Unternehmen grundsätzlich organisiert ist. Falls nötig, können Statuten zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Statuten sind für ein Einzelunternehmen freiwillig. Kollektivgesellschaften regeln dies im Gesellschaftsvertrag. Für GmbHs und AGs sind Statuten jedoch Pflicht und müssen den Mindestanforderungen gemäss Art. 776 ff. OR (GmbH) respektive Art. 626 ff. OR (AG) entsprechen. Mehr dazu finden Sie weiter unten.

Statuten müssen von einem Notariat beurkundet werden. Am besten setzen Sie sich vor Einreichung Ihrer Papiere kurz mit einem Notariat in Kontakt und erkunden sich nach dem genauen Vorgehen.
Notariate des Kantons Zürich

Was steht in den Statuten?

Je nach Unternehmensform müssen unterschiedliche Informationen in den Statuten enthalten sein. Das Obligationenrecht schreibt folgende Inhalte vor:

GmbH Art. 776 OR:

  • Firmenname, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Stammkapital und die von den einzelnen Gesellschaftern (Teilhabern) einbezahlten Summen

AG Art. 626 OR:

  • Firmenname, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals und Liberierungsbetrag, Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
  • Einberufung der Generalversammlung und Stimmrecht der Aktionäre
  • Organe der Verwaltung und Revision
  • Publikationen der Gesellschaft

GmbH & AG:

Sowohl bei der GmbH, als auch bei der AG empfiehlt es sich, noch weitere Punkte in die Statuten aufzunehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schlägt vor, in den Statuten zusätzlich Themen wie die Geschäftsführung, Vertretungen, Sacheinlagen, Modalitäten zur Erhöhung der Stammeinlage, Vorkaufsrechte etc., zu regeln.

Wie bestimme ich den «Zweck» meines Unternehmens?

In den Statuten muss der Zweck Ihres Unternehmens festgehalten werden. Dabei müssen Sie beschreiben, in welchem Bereich Ihr Unternehmen tätig ist. Versuchen Sie eine möglichst breite Umschreibung Ihrer Tätigkeit zu finden, um sich genügend Spielraum für zukünftige Entwicklungen Ihres Unternehmens zu bewahren. Allerdings empfiehlt es sich, die Branche oder den Sektor in dem Sie tätig sind, anzugeben.

Allzu allgemeine Definitionen wie «Erbringung von Dienstleistungen aller Art» oder «Herstellung von Waren aller Art» sind nicht zulässig und werden darum zurückgewiesen. Ihr Tätigkeitsfeld muss für Drittpersonen ersichtlich sein.

Beispiele dazu finden Sie unter anderem im Zentralen Firmenindex der Schweiz (Zefix). Einfach einen Firmennamen eingeben und ausprobieren!

Viele Unternehmen geben neben dem Hauptzweck noch einen Nebenzweck in den Statuten an. Der häufig als Standardtext angefügte Zusatz erweitert den Handelsspielraum des Unternehmens, falls es in Zukunft wachsen oder sich weiteren Tätigkeiten widmen möchte. Ein typischer Zusatz sieht folgendermassen aus:

«Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.»

Muster & Vorlagen von Statuten

Praktische Vorlagen und Beispiele von Statuten und anderen Vorlagen sind  auf der Webseite der kantonalen Handelsregisterämter zu finden:

GmbH:
– Musterstatuten GmbH kurz (doc)
– Musterstatuten GmbH lang (doc)

AG:
Musterstatuten AG kurz (doc)
Musterstatuten AG lang (doc)