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Kollektivgesellschaft gründen

Gründungskapital

nicht nötig

Wohnsitz

Wohnsitz in der Schweiz nicht nötig

Handelsregister

Eintrag Pflicht

Gründungskosten

ca. 240 – 3’540 Franken

Zeitaufwand

3-15 Tage

Eine «Kollektivgesellschaft», kurz «KlG», ist eine Unternehmensform für Unternehmen mit mehreren Gründenden. Sie ist in ihren Grundzügen vergleichbar mit einer Einzelfirma. Zur Gründung einer KlG sind mindestens zwei Personen nötig.

 

Das Wichtigste zur Kollektivgesellschaft:

Vorteile

  • Einfache Gründung: Handelsregistereintrag nötig, Gesellschaftsvertrag empfohlen
  • Firmenführung: Verwaltungsrat nicht nötig, Revisionsstelle freiwillig
  • Gründungskapital: nicht notwendig
  • Schutz des Firmennamens: Automatisch schweizweit
  • Gründen mit Pensionskassengeldern möglich: Tätigkeit muss dazu im Haupterwerb betrieben werden
  • Doppelbesteuerung: keine

Nachteile

  • Flexibilität eingeschränkt: Mitspracherecht aller Inhaberinnen und Inhaber, sowie gegenseitiges Konkurrenzverbot der KlG, können die unternehmerischen Freiheiten der Teilhabenden einer KlG einschränken
  • Unterstützung durch Investoren/Fremdkapital schwierig: abhängig von (privaten) Sicherheiten die Ihre Kollektivgesellschaft bieten kann
  • Haftung: Unbeschränkte und solidarische Haftung der Inhaberinnen und Inhaber mit ihrem persönlichen Vermögen

So geht’s:

Anleitung zur Gründung einer Kollektivgesellschaft

1. Abklärungen & Bewilligungen

1. Abklärungen & Bewilligungen

Bewilligungen abklären

Bevor Sie mit der Gründung Ihres Unternehmens beginnen, empfehlen wir Ihnen kurz abzuklären, ob für Ihr Vorhaben Bewilligungen oder spezielle Rahmenbedingungen nötig sind. Informationen zur Bewilligungspflicht und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Regel im Internet verfügbar. Informieren Sie sich auf gemeinde-, kantonaler und nationaler Ebene über allfällige Auflagen. Fragen Sie im Zweifelsfall persönlich bei den zuständigen Behörden nach. Informationen dazu finden sie hier:
Reglementierte Berufe / Tätigkeiten in der Schweiz (pdf)
Reglementierte Berufe und Merkblätter

Firmenname überprüfen

Falls Sie schon einen Namen für Ihr Unternehmen gefunden haben, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kontrollieren Sie dessen Verfügbarkeit am besten unter zefix.ch.

Alternativ können Sie Ihren Firmennamen auch für 40-50 Franken unter regix.ch kontrollieren lassen.

Es kann sein, dass Ihr Firmenname oder Ihr gewünschtes Logo bereits als Marke in gleicher oder in ähnlicher Form registriert und geschützt ist. Wie sie das kontrollieren können und wie Sie Ihr eigenes Logo und Ihre Marke schützen können, erfahren direkt beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Internetadresse kontrollieren

Falls Sie eine Internetseite für Ihr Unternehmen planen, können Sie die Verfügbarkeit Ihrer gewünschten Internetadresse (Domain) hier prüfen: domains.ch

E-Mail-Adresse einrichten

Sie werden immer wieder auf eine E-Mail-Adresse angewiesen sein. Erstellen Sie schon möglichst früh eine geschäftliche E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registration Ihres Unternehmens bei den verschiedenen Behörden und Geschäftspartnern verwenden können. Anleitungen wie Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse einrichten, finden sie im Internet.

2. Registrierung

2. Registrierung

Damit Sie Ihr Unternehmen online gründen können, müssen Sie sich als erstes beim Online-Schalter EasyGov.swiss registrieren. Das funktioniert ähnlich wie beim E-Banking. Kehren Sie nach der Registrierung wieder hierher zurück!

Was ist EasyGov?

Der Online-Schalter für Unternehmen

EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.
EasyGov wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betrieben.
Mehr Informationen auf easygov.swiss

Warum mit EasyGov gründen?

Zeit und Geld sparen!

Unternehmensgründung, Anmeldung der Sozialversicherungen oder die Mehrwertsteuerabrechnung können Sie grösstenteils bequem von zu Hause aus erledigen. Ihre Gründungskosten beschränken sich auf die gesetzlich vorgegebenen Kosten für das Notariat und den Handelsregistereintrag.

Mehr Übersicht!

Alle Ihre Unterlagen werden übersichtlich und sicher auf Ihrem persönlichen Profil gespeichert. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten.

Immer weniger Bürokratie!

EasyGov wird laufend weiterentwickelt. Es kommen immer wieder neue, zusätzliche Funktionen und Behördengänge dazu. Damit werden Ihre administrativen Aufwände im Unternehmen in Zukunft immer weiter reduziert.

Probleme beim Registrieren?

Registrierung mit Mobiltelefon (Standard):

Anleitung «Registrierung mit E-Mail, Passwort und SMS-Code

Service Desk:

EasyGov Service Desk:  +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr

3. Gründungsdokumente

3. Gründungsdokumente

Sie sind auf EasyGov registriert?
Dann kann es jetzt mit der Gründung losgehen!

Ermitteln Sie mit EasyGov, welche Gründungsdokumente Sie benötigen. Erfassen Sie dazu Ihre Basisdaten („Ein Unternehmen hinzufügen“). Der EasyGov-Guide hilft Ihnen schwierige Passagen im Onlineformular zu meistern.

Online Gründen mit EasyGov

Gründen mit EasyGov.swiss

Sie verstehen etwas nicht?

Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk:
Tel +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Gründung oder fühlen sich unsicher?

Wir vom Startzentrum helfen Ihnen gerne weiter.
Besprechen Sie Ihr Anliegen am Telefon oder in einer persönlichen Beratung!

Tel +41 44 455 60 60

Beratung vereinbaren

4. Notariatstermin

4. Notariatstermin

Die auf EasyGov vorbereiteten Dokumente müssen von einem Notariat beurkundet werden. Falls vorhanden, legen Sie Ihrer Anmeldung einer Kollektivgesellschaft den Gesellschaftsvertrag bei und senden es an Ihr Notariat. Diese Unterlagen können Sie per E-Mail oder Briefpost versenden.

Gesellschaftsvertrag

Was für GmbH und AG die Statuten übernehmen, übernimmt bei einer Kollektivgesellschaft der Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag regelt das Verhältnis unter den verschiedenen Teilhabern einer Kollektivgesellschaft und hilft damit Streitigkeiten vorzubeugen und zu lösen. Gesellschaftsverträge sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen. Lassen Sie sich beim Erstellen eines Gesellschaftsvertrags von einer juristischen Fachperson, beispielsweise einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, beraten.

Es gibt keine genauen Vorgaben, was im Gesellschaftsvertrag geregelt sein muss. Das KMU Portal des Bundes schlägt aber folgende Punkte vor:

  • Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
  • Firma, Zweck und Sitz der Gesellschaft
  • Kapitaleinlagen der Gesellschafter
  • Gesellschaftsversammlung und Beschlussfassung
  • Geschäftsführung, Vertretungen, Stimmrechte, Rechte, Pflichten etc.
  • Entschädigung, Gewinn- und Verlustverteilung
  • Arbeitszeiten und Ferienregelungen
  • Austritt, Kündigung, Beendigung

Rufen Sie vorher kurz an!

Ihr Notariat in der Schweiz können Sie grundsätzlich frei wählen. Am einfachsten wählen Sie eines in Ihrer Nähe. Notariate finden Sie ganz einfach online. Zur Sicherheit rufen Sie das Notariat vor einreichen Ihrer Dokumente an und klären noch einmal das genaue Vorgehen ab. Das erspart Ihnen unnötigen Mehraufwand.

Notariate im Kanton Zürich

«Lex Friedrich»-Erklärung nicht vergessen!

Wenn der Kauf und Verkauf von Immobilien zu den Haupttätigkeiten Ihres Unternehmens gehört, legen Sie den Unterlagen für das Notariat gleich auch noch die unterzeichnete «Lex Friedrich»-Erklärung bei. Diese Erklärung ist für die Eintragung im Handelsregister nötig. Für alle Unternehmen mit einem anderen Hauptzweck ist das nicht nötig.

«Lex Friedrich»-Erklärung

Mit der «Lex Friedrich»-Erklärung macht die Gründerin oder der Gründer klar, nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu verstossen, respektive keine Bewilligung dazu zu benötigen. So ist es ohne spezielle Bewilligung nicht möglich, dass ein Franzose, der in Paris wohnt, Immobilien in der Schweiz kauft. Dazu müsste er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen oder eine entsprechende Bewilligung beantragen.

"Lex Friedrich"-Erklärung Kanton Zürich (PDF)

5. Eintrag Handelsregister

Ihre Kollektivgesellschaft gilt als gegründet, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Das Handelsregister ist ein Verzeichnis mit den wichtigsten Angaben zu Schweizer Unternehmen. Es zeigt für jede und jeden zugänglich die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Damit trägt es zur Vertrauensbildung zwischen Geschäftspartnern bei.

Die Handelsregister werden von den Kantonen verwaltet und vom Bund im Zentralen Firmenindex Zefix zusammengefasst. Der Eintrag im Handelsregister ist für GmbHs, AGs und Kollektivgesellschaften obligatorisch. Einzelunternehmen ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 100’000 Franken müssen sich ebenfalls eintragen lassen.

Das Handelsregister ist das einzige Register, in das Sie Ihr Unternehmen eintragen müssen. Sämtliche weiteren Register sind nicht obligatorisch und in der Regel unnötig.

Unternehmen mit Zefix suchen

Was steht dort drin?

Durch Einsicht im Handelsregister erhält man grundlegende Informationen über ein Unternehmen. Grundsätzlich sind dies folgende Punkte:

  • Name (Firma)
  • Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigte
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (allenfalls)

Änderungen der entsprechenden Informationen müssen dem Kantonalen Handelsregisteramt gemeldet werden. Das können Sie aber bequem mit EasyGov.swiss erledigen.

Warum ist das wichtig?

Mit dem Eintrag ins Handelsregister schaffen Sie Transparenz gegenüber Ihren Partnergesellschaften und damit die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zusätzlich wird Ihr Firmenname, sofern es sich um eine GmbH oder AG handelt,  schweizweit geschützt. Falls Sie ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft eintragen lassen, gilt der Namensschutz lediglich für den Ort Ihres Geschäftssitzes.

Mit dem Eintrag im Handelsregister kann Ihr Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit betrieben werden. Bei einem Konkurs Ihrer GmbH oder Ihrer AG haften Sie mit Ihrem Unternehmensvermögen. In dieser Situation werden Vermögensgegenstände Ihrer Firma veräussert und Ihre Schulden gegenüber Ihren Gläubigern entsprechend Ihrer Schuldanteile beglichen. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer, sowie als Teilhabende einer Kollektivgesellschaft, haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, wenn es zu einem Konkursverfahren gegen Sie kommt, kann nötigenfalls auch Ihr privates Vermögen angetastet werden.

Wie komme ich ins Handelsregister?

Ihre vom Notariat beurkundeten Dokumente müssen dazu an Ihr kantonales Handelsregisteramt eingereicht werden. Viele Notariate erledigen dies für Sie. Ansonsten fragen Sie bei Ihrem kantonalen Handelsregisteramt kurz nach, wie sie das erledigen sollen.

Kontakt Handelsregisteramt Zürich

Falls Sie nach Ihrem Besuch beim Notariat noch nicht sicher sind, ob Ihre Dokumente korrekt ausgefüllt sind, können Sie Ihre Unterlagen vom Handelsregisteramt vorprüfen lassen. Damit ersparen Sie sich und dem Handelsregisteramt unnötigen Aufwand und Kosten. Das dauert ungefähr eine Woche und kostet ungefähr 200-300 Franken (Handelsregisteramt Zürich).

Was kostet ein Handelsregistereintrag?

Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform, ist mit folgenden Kosten für einen Handelsregistereintrag zu rechnen (ungefähre Beträge):

Einzelfirma CHF 120 (Grundgebühr)
Kollektivgesellschaft CHF 240 (Grundgebühr)
Aktiengesellschaft/GmbH * CHF 600 (Grundgebühr)
Zeichnungsberechtigung CHF 30 (pro Eintrag)
Eintragung einer Funktion CHF 20 (pro Eintrag)
Abfassung einer Anmeldung bis CHF 100
Ausstellung/Beglaubigung von Anmeldungsbelegen bis CHF 120
Juristische Auskünfte/Prüfung von Eintragungsbelegen zwischen CHF 100 und CHF 250 pro Stunde

* Beträgt das Grund- / Stammkapital mehr als CHF 200’000, so erhöht sich die Grundgebühr um 0,2 Promille der diesen Betrag übersteigenden Summe, jedoch höchstens auf CHF 10’000.

Alles erledigt? Super!
Jetzt gilt es Verantwortung für Ihr Unternehmen wahrzunehmen.

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