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Realisierung

Setzen Sie Ihr Vorhaben in die Tat um!

Wissen und Hilfestellungen um Ihre Unternehmensgründung und Ihren Unternehmensalltag erfolgreich zu gestalten finden Sie hier!

Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter

Sie dürfen das erste Mal Mitarbeitende einstellen oder müssen jemanden entlassen?
Praktische Informationen und Vorlagen zum Thema finden Sie hier:

Sich selber einstellen

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Lohn & Lohnabrechnung

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Darum geht es:

  • Arbeitsvertrag für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer
  • Lohnverzicht

Darum geht es:

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeits- / Aufenthaltsbewilligung
  • Versicherung & Vorsorge

Darum geht es:

  • Fairer Lohn
  • Monatliche Lohnabzüge
  • Quellensteuer

Darum geht es:

  • Ordentliche Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Freistellung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitszeugnis

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Finanzierung

Sie suchen Geld um Ihre Geschäftsidee umzusetzen?

Dann sollten Sie sich diese drei Fragen stellen – und auch beantworten können:

Was wollen Sie machen?

Bevor Sie Geld in Ihr Vorhaben stecken, sollten Sie genau wissen, was Sie mit Ihrem Unternehmen machen und erreichen möchten. Sie brauchen eine Art «Schlachtplan», mit dem Sie Ihr Vorhaben überzeugend erklären können.

Die Startbox, beginnend mit der Analysephase, hilft Ihnen dabei. Falls Sie bereits über ein Konzept für den Betrieb Ihres Unternehmens verfügen, können Sie jetzt loslegen!

Wofür brauchen Sie das Geld?

Rechnen Sie vor wie viel Geld Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Sie müssen genau erklären können, wofür Sie das Geld einsetzen wollen und warum Sie das Geld so einsetzen wollen. Wie wird sich Ihr Unternehmen entwickeln, wenn Sie das Geld erhalten sollten?

Die Finanzplanung in der Phase «Konzept» kann Ihnen dabei helfen.

Was können Sie geben?

Geld ist nicht gratis. Im Normalfall müssen Sie im Austausch für Geld eine Gegenleistung erbringen oder etwas mit gleichem Gegenwert hergeben. Seien es Zinszahlungen, Firmenanteile, Sicherheiten, usw. Überlegen Sie sich genau, was Sie geben können und wieviel davon. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsformen gegeneinander ab.

Welche Finanzierungsform könnte für Ihre Geschäftsidee passen?

powered by Typeform

Finanzierungsformen

Übersicht zu Finanzierungsformen als praktische PDF.

Erspartes, Familie, Freunde

Mikrokredit

Banken

Crowdfunding

Business Angels

Venture Capital

Wettbewerbe & Stiftungen

Joker

Geistiges Eigentum

Sie haben kreiert, entwickelt, erfunden: Namen, Logos, Gestaltungen, neue technische Lösungen, Software, künstlerische Werke. Klar, dass Sie und nicht Trittbrettfahrer diese Innovationen und Kreationen ausschöpfen sollen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zeigt, worauf es ankommt. Dabei geht es nicht nur um die eigene Innovation. Wer eine Innovation schützen will, sollte auch darauf achten, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzt.

Schutzrechte sind nicht zwingend – ein bewusster Umgang mit Geistigem Eigentum aber schon.

Keine Schutzrechte verletzen

Verletzen Sie mit Ihren Produkten und Dienstleistungen nicht das Geistige Eigentum von Dritten. So vermeiden Sie Abmahnungen – oder dass Sie Ihre Produkte vom Markt nehmen und Schadenersatz leisten müssen. Recherchieren und informieren Sie sich mit Hilfe öffentlich zugänglichen Patent- und Markendatenbanken. Vielleicht hatte jemand eine sehr ähnliche Idee wie Sie, und bereits zum Patent angemeldet oder anderweitig geschützt.

Eigene Kreation schützen

5 Tipps für den Umgang mit Geistigem Eigentum

Welches Schutzrecht passt zu Ihrem Vorhaben?

Sie möchten jetzt loslegen?

Der Leitfaden für Innovative beantwortet die zentralen Fragen von der Idee bis zum Schutzrecht. Weitere Unterstützung zu Schutzrechten finden Sie hier:

Broschüre 

Gedacht. Gemacht. Geschützt. (pdf) – Der schnelle Einstieg in alle Themen des Geistigen Eigentums.

Schulungen und Kurse

Nehmen Sie an einem Crashkurs teil! Profitieren Sie vom Praxiswissen der IGE-Experten.

IP-Beratungsnetzwerk

Ein Patentanwalt berät Sie 45 Minuten lang unentgeltlich bei Fragen zum Schutz von Erfindungen oder Software.

Begleitete Patentrecherchen

Mit einem Patentexperten nehmen Sie Ihre Erfindung unter die Lupe oder erhalten wertvolle Informationen über Ihr Technologiegebiet und Ihre Mitbewerber.

Je nach Branche und Produkt bestehen tendenziell unterschiedliche Prioritäten hinsichtlich der Schutzrechte:

Informatik:
Prio 1: Urheberrecht
Prio 2: Marke
Prio 3: Design
Prio 4: Patent

Gestaltung:
Prio 1: Design
Prio 2: Marke
Prio 3: Urheberrecht
Prio 4: Patent

Technologien:
Prio 1: Patent
Prio 2: Marke
Prio 3: Urheberrecht
Prio 4: Design

Dienstleistungen:
Prio 1: Marke

Prio 2: Urheberrecht (Software)
Prio 3: Patent
Prio 4: Design

Fragen zum Geistigen Eigentum?

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Telefon: +41 31 377 77 77
E-Mail: info@ipi.ch

Import / Export

Das Thema Import / Export ist ein sehr umfangreiches Thema. Sie sparen sich später viel Zeit und Geld, wenn Sie sich vorab gut damit befassen. Drei der wichtigsten, offiziellen Webseiten aus der Schweiz zu diesem Thema finden sie hier:

KMU-Portal Import / Export

  • Grundlegende Informationen zum Aussenhandel
  • Überblick über die Dienstleistungen in der Schweiz

Vorgehen bei Import:

Abhängig von den Gütern die Sie importieren möchten, und aus welchem Land diese stammen, ist das Vorgehen beim Import nicht immer genau gleich. Grundsätzlich gliedert sich der Import von Waren aber in drei Schritte.

1. Kaufvertrag verhandeln und abschliessen

Bei Käufen im Ausland gibt es mehr zu verhandeln als wenn Sie direkt in der Schweiz etwas einkaufen. Viele Aspekte des Geschäfts sind nicht klar geregelt und müssen zuerst ausgehandelt werden. Typischerweise wird dabei vereinbart, wer welche Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Dazu gehören auch der Umfang der Lieferung, die Lieferzeit und der Preis. Merken Sie sich:
Schweizer Recht ist nicht Weltrecht. Bei internationalen Geschäften kann verhandelt werden, ob das Recht des Käufers oder des Verkäufers (oder gar das Internationale Kaufrecht) zur Anwendung kommt.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Produktsicherheit & Inverkehrbringung: Es ist vor Vertragsabschluss abzuklären, ob spezielle Vorschriften in Bezug auf Produktsicherheit und Inverkehrbringung nötig sind.
  • Incoterms (International Commercial Terms): Bei der Vertragsgestaltung im Import sind mit dem Verkäufer die Incoterms zu besprechen. Diese Klauseln regeln die Art und Weise wie Güter geliefert werden. Sie klären beispielsweise folgende Fragestellungen:
    • Wer kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung im Exportland? Diese Aufgabe sollten sie keinesfalls übernehmen, sondern durch den Verkäufer sichergestellt werden. Dadurch sparen Sie die ausländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
    • Wer wählt und beauftragt den Spediteur?
    • Wer bezahlt welche anfallenden Kosten?

2. Transport organisieren

Haben sich Käufer und Verkäufer mit einem Verkaufsvertrag geeinigt, und die Auflagen zur Inverkehrbringung in der Schweiz sind abgeklärt, stehen Ihnen für den Transport in die Schweiz zahlreiche Spediteure zur Auswahl. Vom Kurierdienst, über Luft- und Seefracht-, bis hin zum LKW-Transport, können Sie hier zwischen verschiedenen Lösungen auswählen. Es empfiehlt sich, vorgängig verschiedene Offerten aus dem In- und Ausland einzuholen und zu vergleichen.

Generell gilt:

  • Bei Kleinsendungen lohnen sich oftmals Kurierdienste
  • Bei grösseren Sendungen und Distanzen Luftfrachtsendungen
  • ab 500kg lohnen sich Seefrachtsendungen

Je nach Warengattung und Volumen gelten besondere Bestimmungen (Wertgegenstände, Kühltransporte, etc.). Zudem fallen Abwicklungskosten für Export- und Importverzollung an.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Achten Sie darauf, dass Sie vom Spediteur eine klare Auflistung erhalten, welche Preisbestandteile in der Offerte integriert sind und welche nicht! Zudem ist für die Frachtkostenberechnung das Volumengewicht massgebend.

3. Verzollung in der Schweiz sicherstellen

Im Normalfall übernimmt der Spediteur die Verzollung Ihrer gekauften Ware gleich für Sie. Anhand Ihrer Angaben, sowie der Informationen auf der Rechnung Ihres Lieferanten, kann die Verzollung stattfinden. Eine Rechnung (Handelsrechnung; Proforma-Rechnung) sollte mindestens folgendes beinhalten:

  • die Lieferkonditionen
  • eine Sachbezeichnung der Ware
  • Zolltarifnummer
  • Rechnungsbetrag sowie Grund der Lieferung

Beispiel Importrechnung (Handelsrechnung)
InformationenProforma Rechnung

Preiszuschläge vom Spediteur bei fehlender oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente des Versenders sind möglich.
Sollten Sie die Ware nicht von einem Spediteur transportieren lassen, sondern selber im Ausland abholen, stehen direkt an der Grenze verschiedene Verzollungsdienstleister (Zollagenten) zur Verfügung, die Ihnen bei der Verzollung helfen.

Sie sind als Importeurin oder Importeur rechtlich dazu verpflichtet, den Original-Verzollungsnachweis (Zollquittung: „Veranlagungsverfügung Zoll“ und MWST-Quittung „Veranlagungsverfügung MWST“) mindestens zehn Jahre aufzubewahren sowie zu kontrollieren. Sie erhalten den Beleg von Ihrem Spediteur/Zollagent oder müssen diesen online herunterladen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt verzollt wird.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Die Belege dienen bei einer allfälligen Zoll– oder Mehrwertsteuerprüfung als Nachweis. Zudem können Sie die Importmehrwertsteuer ggf. als Vorsteuerabzug geltend machen, sofern Sie sich entsprechend bei der Steuerverwaltung registriert haben.
  • Bei regelmässigen Import ist die Anschaffung einer Zollsoftware prüfenswert (Anschaffungspreis: ab 500 CHF).

Überblick Importkosten

Wieviel der Import ihrer Ware kostet ist sehr unterschiedlich. Die Kosten setzen sich folgendermassen zusammen:

  • Transportkosten
  • Verzollungsgebühren: Gebühren des Spediteurs/Zollagenten für die Zollabwicklung
  • Zollabgaben bei der Einfuhr: Handelsware ist grundsätzlich Zollpflichtig. Es gibt keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze: Zoll wird erst erhoben, wenn der errechnete Betrag mehr als CHF 5.00 pro Zolldeklaration beträgt.
    Die Zollabgaben variieren von Produkt zu Produkt. Die Zolltarifnummer ist Basis für den anwendbaren Zollansatz.
    Beschaffen Sie Ware von einer Freihandelszone, können Importzölle durch einen entsprechenden Ursprungsnachweis des Lieferanten gespart werden. Dazu müssen die präferenziellen Ursprungskriterien erfüllt werden.
  • Mehrwertsteuer bei der Einfuhr: Jede Ware ist grundsätzlich Mehrwertsteuerpflichtig. Es gibt keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze.
    Mehrwertsteuer wird erst erhoben, wenn der errechnete Betrag höher als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind.
    Als Zollwert gilt der Kaufpreis inkl. Transportkosten und ist mit der Rechnung (Handelsrechnung; Proforma-Rechnung) zu belegen.
    Je nach Kaufgeschäft (z.B. „Reihengeschäft“, Abweichungen Lieferadresse/ Rechnungsadresse) sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Bei der Einfuhr von Ware wird die Mehrwertsteuer nicht durch den Verkäufer auf der Rechnung ausgewiesen (Ausnahmen vorbehalten), sondern direkt durch den Zoll bei der Einfuhr als Einfuhrsteuer (auch «Importmehrwertsteuer») erhoben.
  • Teilweise weitere Zusatzabgaben für „nichtzollrechtliche Erlasse“: Gewisse Produkte unterliegen besonderen Abgaben (Tabaksteuer, Alkoholsteuer, etc). Die entsprechenden Abgaben sind im Zolltarif der Schweiz (Tares) aufgeführt.

Spezielle Hinweise:

  • Bei regelmässigen Import ist die Eröffnung eines Zollkontos prüfenswert.
  • Bei Ware, die wiederausgeführt wird, sind verschiedene Zollverfahren möglich. Diese müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr beantragt werden.

Vorgehen bei Export:

Abhängig von den Gütern die Sie exportieren möchten, und in welches Land Sie exportieren, ist das Vorgehen beim Export nicht immer genau gleich. Grundsätzlich gliedert sich der Export von Ware aber in 5 Schritte.

1. Kaufvertrag verhandeln und abschliessen

Bei Verkäufen ins Ausland gibt es mehr zu verhandeln als wenn Sie direkt in der Schweiz etwas verkaufen. Viele Aspekte des Geschäfts sind nicht klar geregelt und müssen zuerst ausgehandelt werden. Typischerweise wird dabei vereinbart, wer welche Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Dazu gehören auch der Umfang der Lieferung, die Lieferzeit und der Preis. Merken Sie sich:
Schweizer Recht ist nicht Weltrecht. Bei internationalen Geschäften kann verhandelt werden, ob das Recht des Käufers oder des Verkäufers (oder gar das Internationale Kaufrecht) zur Anwendung kommt.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Produktsicherheit & Inverkehrbringung: Vor Vertragsabschluss ist abzuklären, ob spezielle Vorschriften diesbezüglich im Exportland nötig sind.
  • Incoterms (International Commercial Terms): Bei der Vertragsgestaltung im Export sind mit dem Verkäufer die Incoterms zu besprechen. Diese Klauseln regeln die Art und Weise wie Güter geliefert werden. Sie klären beispielsweise folgende Fragestellungen:
    • Wer kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung im Exportland?
    • Wer wählt und beauftragt den Spediteur?
    • Wer bezahlt welche anfallenden Kosten?

2. Transport organisieren

Haben sich Käufer und Verkäufer mit einem Verkaufsvertrag geeinigt, und die Auflagen zur Inverkehrbringung im Exportland sind abgeklärt, stehen Ihnen für den Transport ins Ausland zahlreiche Spediteure zur Auswahl. Recherchieren Sie dazu am besten online.

Vom Kurierdienst, über Luft- und Seefracht-, bis hin zum LKW-Transport, können Sie hier zwischen verschiedenen Lösungen auswählen. Es empfiehlt sich, vorgängig verschiedene Offerten aus dem In- und Ausland einzuholen und zu vergleichen.

Generell gilt:

  • Bei Kleinsendungen lohnen sich oftmals Kurierdienste
  • Bei grösseren Sendungen und Distanzen Luftfrachtsendungen
  • ab 500kg lohnen sich Seefrachtsendungen

Je nach Warengattung und Volumen gelten besondere Bestimmungen (Wertgegenstände, Kühltransporte, etc.). Zudem fallen Abwicklungskosten für Export- und Importverzollung an.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Klare Auflistung der Preisbestandteile: Achten Sie darauf, dass Sie vom Spediteur eine klare Auflistung erhalten, welche Preisbestandteile in der Offerte integriert sind und welche nicht! Zudem ist für die Frachtkostenberechnung das Volumengewicht massgebend.

3. Exportdokumente erstellen

Wenn Sie Waren exportieren, müssen Sie die Bestimmungen des Exportlandes einhalten. Welche Angaben Sie dazu im Exportland machen müssen und welche Formulare Sie dazu ausfüllen müssen, können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Darum sind diese Angaben sorgfältig mit Ihren Geschäftspartnern vor Ort abzuklären. Grundsätzlich gibt es  zwei Dokumente die für den Export benötigt werden:

Handelsrechnung (Lieferschein; Proforma-Rechnung):

  • Exporteur (inkl. Adresse)
  • Importeur (inkl. Adresse)
  • Lieferanschrift
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Markierung, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte, Abmessungen der Packstücke
  • genaue Warenbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Warenmenge
  • Preis
  • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
  • Ursprungsland

Beispiel Handelsrechnung
Informationen Proforma Rechnung

Eine vollständige und korrekte Handelsrechnung ist die Grundlage für eine reibungslose Zollabfertigung. Zollbehörden benötigen die Handelsrechnung um mögliche Steuern und Zölle zu berechnen. Mit dem korrekten Ausfüllen der Handelsrechnung lassen sich Verzögerungen vermeiden. Im Internet finden Sie viele Vorlagen für korrekte Handelsrechnungen.

Ausfuhrdeklaration:

Die Ausfuhrdeklaration dient als Nachweis für Ausfuhr von Ware. Diese Ausfuhranmeldung wird elektronisch erfasst. Dies kann auf drei verschiedene Arten erledigt werden:

  • mit der Online-Anwendung der Eidgenössischen Zollverwaltung «e-dec web»
  • mit einer hauseigenen Software (z.B. e-dec Export)
  • durch den Spediteur

Achtung! Wird die Ware im Ausland nicht verkauft (reguläre Ausfuhr), sondern nur repariert, veredelt, nur temporär zu Ausstellungszwecken oder zur Dienstleistungserbringung ausgeführt, muss dies anders deklariert werden. Dabei gibt es Sonderverfahren für Veredelungsverkehr, temporäre Verzollung für Messen oder Ausstellungen, usw.

Die Ausfuhrdeklaration setzt gute Kenntnisse voraus. Es empfiehlt sich beim Einstieg in die Exporttätigkeit Hilfe von Fachpersonen beizuziehen.

4. Bewilligungspflichten abklären

Vor der Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware bewilligungspflichtig ist. Dazu sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant:

  • Zivil und militärisch verwendbare Güter sowie Sanktionen, Embargos (SECO)
  • Nicht zollrechtliche Erlasse (NZE)

Gegebenenfalls sind auch Importbewilligungen im Bestimmungsland nötig oder spezielle Inverkehrsbringungsmassnahmen nötig. Dazu setzten Sie sich am besten mit dem Käufer in Kontakt oder informieren sich bei der staatlichen Exportförderung Switzerland Global Enterprise.

5. Freihandelsabkommen nutzen

Dank Freihandelsabkommen können durch die Angabe des präferenziellen Ursprungs  Zölle im Bestimmungsland gespart werden. Dazu sind zuerst die entsprechenden Ursprungskriterien zu prüfen. Der Präferenzielle Ursprung wird anschliessend durch eine Rechnungserklärung oder Ursprungsnachweis-Formular (z.B. EUR.1, Shop Bundespublikationen) belegt. Dazu sind die genauen Vorschriften der einzelnen Freihandelsabkommen zu prüfen.

Es gibt verschiedene Formen des Warenursprungs zu unterscheiden. Für Ungeübte ist es nicht ganz einfach sich in diesem Bereich zurecht zu finden. Als Unterstützung bieten sich Seminare, der Besuch eines Lehrgangs oder eine Beratung von Experten an. Ebenso bietet der Zoll eine kostenlose Auskunftstelle für generelle Zollfragen.

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